Darüber hinaus sind aber auch häufig Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzuleiten, wenn eine titulierte Forderung durch den Schuldner nicht zum Ausgleich gebracht wird. Hier kommt eine
- Sachpfändung,
- Kontopfändung
oder - die Beauftragung des Gerichtsvollziehers mit der Räumung einer Wohnung in Betracht.
Bereits aus der Fülle der diversen Vertragsarten oder den möglichen deliktischen Ansprüchen wird ersichtlich, dass neben einer Spezialisierung auch umfassende Kenntnisse im allgemeinen Zivilrecht zwingend erforderlich sind.
Wir freuen uns, wenn wir auch Sie in allgemeinen zivilrechtlichen Angelegenheiten unterstützen können.