Auf Wohnungseigentümerversammlungen werden durch die Wohnungseigentümer Beschlüsse zu einzelnen Tagesordnungspunkten gefasst. Halten Wohnungseigentümer, die bei der Beschlussabstimmung unterliegen, den von der Mehrheit beschlossenen Beschluss für unwirksam oder für rechtlich bedenklich, hat jeder Wohnungseigentümer die Möglichkeit binnen einer Frist von einem Monat gerechnet ab dem Datum der Wohnungseigentümerversammlung, Beschlussanfechtungsklage beim zuständigen Amtsgericht zu erheben. Die Begründung der Beschlussanfechtungsklage muss dann binnen eines weiteren Monats erfolgen. Mit einer solchen Beschlussanfechtungsklage hat jeder Wohnungseigentümer die Möglichkeit, Beschlüsse, die seines Erachtens rechtlich nicht haltbar sind, einer gerichtlichen Überprüfung zuzuführen.